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Die Wiener Stadtgärten

Magistratsabteilung 42 (Abkürzung: MA 42)

Förderung von Gemeinschafts-Gärten

Die Wiener Stadtgärten fördern
einen Gemeinschafts-Garten pro Bezirk.

Das brauchen Sie für die Förderung:

  • Eine Bestätigung von ihrer Bezirks-Vorstehung.
    Zu Bestätigung sagt man auch Genehmigung.
  • Der Gemeinschafts-Garten muss als Verein organisiert sein.
    Das bedeutet: Sie müssen einen Verein gründen.
  • Einen Vertrag mit der Person,
    der das Stück Land gehört.
    Diese Person nennt man Eigentümerin oder Eigentümer.

Wenn Sie das alles gemacht haben können Sie
mit dem Verein die Förderung beantragen.
Wenn der Verein die Förderung bekommt, hat der Verein 1 Jahr Zeit
den Gemeinschafts-Garten zu bauen.
Wenn der Garten fertig ist, schicken Sie alle Rechnungen an die Wiener Stadtgärten.
Dann bekommt der Verein das Geld zurück.
Achtung! Es gibt nicht mehr als 3600€ Förderung.

Bis jetzt haben 19 Bezirke die Förderung bekommen.

Beratung zum Thema Pflanzen-Schutz und Garten

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
vom Referat Pflanzen-Schutz beraten zu diesen Themen:

  • Krankheiten und Schädlinge bei Pflanzen im Haus und im Garten.
    Schädlinge sind schlecht für die Pflanzen.
  • Biologische Maßnahmen zum Schutz von Pflanzen.
  • Allgemeine Fragen zum Garten.
    Zum Beispiel:
    Wie baue ich einen Kompost-Haufen?
    Wie schneide ich Obst-Bäume?
    Wie vermehre ich Pflanzen?
    Wie pflanze ich Pflanzen oder Blumen?
  • Arbeiten zum Schutz von Pflanzen in Wiener Parks.
  • Veranstaltungen, Informationen und Beratung.
    Zum Beispiel mit Vorführungen von Videos oder Vorträgen.

Die Wiener Stadtgärten (MA 42)

  • Adresse: 1030, Johannesgasse 35
    Fördermöglichkeit Gemeinschaftsgärten: seit Jänner 2010 (ausgeschöpft bis auf  1., 4. und 13. Bezirk)
  • Kontakt:

Beratungsangbot

  • Telefonisch:
    • Montag bis Donnerstag, 8 bis 12 Uhr
    • Telefon: +43 1 4000-8042
  • Persönlich: