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MA 42 – Wiener Stadtgärten

Förderung von Gemeinschaftsgärten

Die Wiener Stadtgärten förderte in den vergangenen Jahren einen Gemeinschaftsgarten je Bezirk im Rahmen einer einmaligen Auszahlung. Um diesen Zuschuss zu erhalten mussten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. der Gemeinschaftsgarten muss als Verein organisiert sein,

2. die Genehmigung der Bezirksvorstehung muss eingeholt und

3. mit dem Grundeigentümer muss ein gültiger Vertrag abgeschlossen werden.

Mit dem Nachweis dieser Voraussetzungen konnte der Förderungswerber als Gemeinschaftsgarten-Verein um die Förderung einreichen. Wurde diese bewilligt, hatte der Verein 1 Jahr Zeit, seinen Garten zu errichten und bekam nach Einreichung der Abrechnung mit Originalbelegen die Kosten in Höhe von max. 3.600,- € rückerstattet.

Aktuell: Es können nur noch Projekte im 1. und 13. Bezirk gefördert werden!

Pflanzenschutz- und Gartenberatungen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates Pflanzenschutz beraten zu folgenden Themen:

  • Krankheiten und Schädlinge an Pflanzen in Haus und Garten
  • Aktuelle Schadorganismen
  • Biologische Pflanzenschutzmaßnahmen
  • Allgemeine Gartenfragen:
    • Anlegen eines Komposthaufens
    • Schneiden von Obstbäumen
    • Vermehrung, Anbau und Aufzucht von Gemüse, Stauden und Sommerblumen
  • Aktuelle Pflanzenschutzarbeiten in den Wiener Parkanlagen
  • Informationsveranstaltungen der Wiener Stadtgärten mit Pflanzenberatung (Videovorführungen, Fachvorträge et cetera)

Die Wiener Stadtgärten (MA 42)

Beratungsangebot

  • Telefonisch:
    • Montag bis Donnerstag, 8 bis 12 Uhr
    • Tel.: +43 1 4000-8042
  • Persönlich: